Nutzungshinweise

				

Anwendung

Mit der Nutzung der Denkmaldaten im Geoportal Brandenburg (WMS- und WFS-Dienste) und im Geodateninfrastrukturknoten des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (BLDAM), der die Geoanwendung BLDAM-Geoportal, WMS- und WFS-Dienste sowie GML-Dateien umfasst, werden die nachfolgenden Nutzungsbedingungen akzeptiert.

Haftung für Inhalte

Der Anbieter, das BLDAM, stellt die Denkmaldaten mit der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste und Geoanwendungen wird von dem Anbieter keine Gewähr übernommen. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Daten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Denkmallistenführung durch das BLDAM ist ein dynamischer Prozess und nicht abgeschlossen (§ 3 BbgDSchG). Der Bestand der Bau- und Bodendenkmale wird laufend vervollständigt und aktualisiert. Aus diesem Grund stellen die Dienste keine rechtsverbindliche Grundlage zur Auskunft des Denkmalstatus von Objekten und Liegenschaften sowie dessen Umfang dar. Die Kartierung der Baudenkmale ist nicht abgeschlossen. Es werden Bau-, Garten- sowie technische Denkmale und Denkmale mit Gebietscharakter oder Denkmalbereiche (Flächendenkmale) in den Bearbeitungsgebieten der 1994 - 2016 vom BLDAM veröffentlichten dreizehn Denkmaltopographien dargestellt. Die bereit gestellten Kartierungen lassen daher keinen Schluss auf den tatsächlichen Bestand der eingetragenen Baudenkmale zu. Zudem ist grundsätzlich sowohl mit noch nicht bearbeiteten bekannten Bodendenkmalen als auch mit der Entdeckung bislang noch nicht aktenkundig gewordener Bodendenkmale zu rechnen. Daher ist im Vorfeld von Bodeneingriffen (z.B. Tiefbaumaßnahmen) im Zuge eines Antragsverfahrens eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Im Falle der Entdeckung bisher unbekannter Bodendenkmale besteht laut Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg Meldepflicht (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG) sowie die Pflicht zur unveränderten Erhaltung und zum Schutz vor Gefahren bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG). Es wird die Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der angebotenen Dienste entstehen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden vom Haftungsausschluss ausgenommen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für alle darüber hinausgehenden Haftungsregelungen wird auf den allgemeinen Haftungsausschluss des BLDAM im Impressum verwiesen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Anbieter (BLDAM) besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Georessourcen. Insbesondere besitzt er die Rechte an den Texten und an den weiterführenden Informationen zu Denkmalen. Die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (© Denkmaldaten/BLDAM ) liegen ebenfalls beim Anbieter. Somit unterliegen alle bereitgestellten Informationen dem deutschen Urheberrecht. Für die Nutzung der vom BLDAM bereitgestellten Denkmaldaten gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen. Die Verwendung der Denkmaldaten für den internen privaten sowie internen dienstlichen oder beruflichen Gebrauch ist gestattet. „Verwenden“ umfasst jedes Laden, Anzeigen, Übertragen oder Speichern der Daten zum Zwecke der Verarbeitung. Ein Übertragen der vorgenannten Rechte auf Dritte, die Einräumung entsprechender Verwendungsrechte oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist die Verarbeitung der Daten durch von den Nutzenden beauftragten Dritten. Die Auftragnehmer sind von den Nutzenden zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten. Die Anfertigung und Verwendung von Vervielfältigungen in analoger (Ausdrucke) oder digitaler Form (z. B. Bildschirmkopien oder PDF-Dokumente) sind für den internen privaten sowie internen dienstlichen oder beruflichen Gebrauch gestattet. Jede über die vorgenannten Nutzungsrechte hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung der Denkmaldaten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BLDAM. Bei Veröffentlichungen und bei jeder analogen und digitalen Vervielfältigung sowie bei sonstigen analogen oder digitalen Erzeugnissen, zu dessen Herstellung die vom BLDAM bereitgestellten Daten verwendet wurden, ist folgender Quellennachweis deutlich sichtbar anzubringen: © Denkmaldaten/BLDAM . Bei der zugelassenen Weiterverwendung von Bodendenkmalbeschreibungen/-texten (Layer: Bodendenkmal-Oberirdisch-Punkte) ist folgender Quellennachweis deutlich sichtbar anzubringen: BLDAM-Geoportal, Bodendenkmal-Nr. © Denkmaldaten/BLDAM . Bei der zugelassenen Weiterverwendung von Baudenkmaldaten (7 Layer) ist folgender Quellnachweis deutlich sichtbar anzubringen: BLDAM-Geoportal, Baudenkmal© Denkmaldaten/BLDAM . Informationen zum Inhalt, Umfang und Entstehungszeitraum der Dienste sind in den Metadaten zu den Diensten zu finden. Die Inhalte der Dienste werden neben dem BLDAM auch von Dritten bereitgestellt. Insoweit werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet (digitale Kartengrundlage/n © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, © Geoportal Berlin, dl-de/by-2-0). Für die von Dritten bereitgestellten Dienste und Daten gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Datenschutz

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